Antwort auf meinen Beitarg:
Bundesministerium für Justiz, Museumstraße 7, 1070 Wien,
Tel: +43 1 52152 0*, Fax: +43 1 52152 2727
R E P U B L I K Ö S T E R R E I C H
B U N D E SMI N I S T E R I UM F Ü R J U S T I Z
BMJ-E41803/0016-V 3/2006
Dr. Karl Drexler
Wien, am 24. Februar 2006
Sehr geehrter Herr Stummer!
Das Bundesministerium für Justiz ist für Ihre klaren Überlegungen zur alternativen
Formen einer Haftstrafe sehr dankbar. Neben den Kosten für einen Strafvollzug fallen
bei einem Strafgefangenen auch hohe und teilweise noch nicht absehbare Sozialkosten
an, die dann auch wieder vom Steuerzahler zu tragen sind. Durch den Ausfall
eines Familienmiterhalters durch eine Haftstrafe stehen oft Familien vor großen
finanziellen Problemen und sie sind dadurch auf die Sozialfürsorge angewiesen.
Ferner vermissen diese Kinder ihren Vater und sehen diesen nur während des Besuches
in der Haftanstalt, in einer für Kinder nicht sehr förderlichen Umgebung. Die
Wiedereingliederung in einen Arbeitsprozess von ehemaligen Strafgefangenen ist
äußerst problematisch und dabei bildet die verbüßte Haftstrafe oft ein unüberwindliches
Hindernis. Durch den Ausbau von alternativen Formen der Bestrafung könnte
Steuergeld gespart werden und somit viele Probleme, die mit einer Haftstrafe verbunden
sind, vermieden werden.
Hinsichtlich Ihres interessanten Projektes der Verbrechensverhütung muss Sie das
Bundesministerium für Justiz mangels Zuständigkeit und auch freier Budgetmittel an
das Bundesministerium für Inneres verweisen. Gleichzeitig wünscht Ihnen das Bundesministerium
für Justiz gutes Gelingen bei der Umsetzung Ihrer Idee.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl Drexler
Elektronisch gefertigt
Herrn
Ernst Stummer
Heiligenstädterstrasse 32
1190 Wien
Tel: +43 1 52152 0*, Fax: +43 1 52152 2727
R E P U B L I K Ö S T E R R E I C H
B U N D E SMI N I S T E R I UM F Ü R J U S T I Z
BMJ-E41803/0016-V 3/2006
Dr. Karl Drexler
Wien, am 24. Februar 2006
Sehr geehrter Herr Stummer!
Das Bundesministerium für Justiz ist für Ihre klaren Überlegungen zur alternativen
Formen einer Haftstrafe sehr dankbar. Neben den Kosten für einen Strafvollzug fallen
bei einem Strafgefangenen auch hohe und teilweise noch nicht absehbare Sozialkosten
an, die dann auch wieder vom Steuerzahler zu tragen sind. Durch den Ausfall
eines Familienmiterhalters durch eine Haftstrafe stehen oft Familien vor großen
finanziellen Problemen und sie sind dadurch auf die Sozialfürsorge angewiesen.
Ferner vermissen diese Kinder ihren Vater und sehen diesen nur während des Besuches
in der Haftanstalt, in einer für Kinder nicht sehr förderlichen Umgebung. Die
Wiedereingliederung in einen Arbeitsprozess von ehemaligen Strafgefangenen ist
äußerst problematisch und dabei bildet die verbüßte Haftstrafe oft ein unüberwindliches
Hindernis. Durch den Ausbau von alternativen Formen der Bestrafung könnte
Steuergeld gespart werden und somit viele Probleme, die mit einer Haftstrafe verbunden
sind, vermieden werden.
Hinsichtlich Ihres interessanten Projektes der Verbrechensverhütung muss Sie das
Bundesministerium für Justiz mangels Zuständigkeit und auch freier Budgetmittel an
das Bundesministerium für Inneres verweisen. Gleichzeitig wünscht Ihnen das Bundesministerium
für Justiz gutes Gelingen bei der Umsetzung Ihrer Idee.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl Drexler
Elektronisch gefertigt
Herrn
Ernst Stummer
Heiligenstädterstrasse 32
1190 Wien
SEWUZ - 2. Mär, 18:14
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